Frage zur Mindestvertragslaufzeit bei Kündigung

  • Ich habe seit 2015 einen Root-Server L bei netcup, und werde aus den Kündigungsmodalitäten nicht ganz schlau. Im CCP steht Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, welche ja seit 2016 abgelaufen ist. Ist das so zu verstehen, dass diese sich jährlich um denselben Zeitraum verlängert? Dann verstehe ich nicht warum unter dem Reiter Kündigung folgendes steht:


    "Kündigung zum 24.03.2020 eintragen (Rückerstattung nicht genutzter Monate). Die Kündigung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam. Eine Kündigung muss mindestens 31 Tage vor der nächsten Verlängerung des Vertrages eingereicht werden, es sei denn Sie haben einen Tarif mit stundenbasierter Abrechnung gebucht".


    Wenn auf den Zeitpunkt der Kündigung (also heute) wiederum der im CCP genannte Abrechnungszeitraum von 6 Monate aufaddiert wird, komme ich zwar auf März 2020, aber wie soll man damit auf nicht genutzte Monate kommen?


    Bin verwirrt :)

  • Hi,


    das mit den nichtgenutzten Monaten steht dort für die Produkte die du im Vorraus zahlst aber eine geringere Mindestvertragslaufzeit hast.

    Wie zum Beispiel aktuell bei den VPS. Da zahlst du im Voraus für 6 Monate hast aber keine mindest Vertragslaufzeit und bekommst somit die nicht genutzten Monate und Stunden wieder erstattet.

    Soweit ich mich erinnere war das bei den günstigen VPS früher auch so. Abgerechnet wurde alle 6 Monate aber mindestvertragslaufzeit war 3 Monate. Da hat man also ggfs. je nachdem wann gekündigt wurde Monate wiederbekommen.


    Viele Grüße

    Dominik

  • Wenn bei dir im Kündigungsformular steht, dass dein Vertrag wenn du jetzt Kündigst bis März 2020 geht dann bis dahin. Du bekommst ja noch eine Rechnung, weil deine Mindestvertragslaufzeit bei 12 Monaten liegt aber alle 6 Monate abgerechnet wird.

    Auszug aus den aktuellen AGB's:


    "Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit"

    Du musst dann mindestens 1 Monat vor ablauf der 12 Monate kündigen

  • Vielleicht hab ich's falsch formuliert, dass die Kündigung erst März 2020 wirksam wird ist klar. Ich frage mich nur wie dieser Zeitraum zustande kommt, weil ein Abrechnungszeitraum hat ja nichts mit einer Kündigungsfrist zu tun. Und würde sich der Vertrag jährlich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, müsste da ja September 2020 als Kündigungszeitpunkt stehen...


    Danke auf jeden Fall schon mal für deine Hilfe bis hierhin.

  • Was steht denn bei dir bei Produkt erstellt am. Wenn da März 2015 steht dann stimmt das. Wenn sich der Vertrag immer um 12 Monate verlängert hätte würde er dann jetzt bis März 2020 gehen.

    Ansonsten kannst du ja auch netcup über das Kontaktformular im CCP eine Nachricht schreiben die können dir dann eine valide Antwort geben

  • Ups, stimmt, Vertragsbeginn war März 2015. Hab mir auch gerade nochmal die AGBs angeschaut, da wird aber nichts von automatischer Laufzeitverlängerung von 12 Monaten erwähnt.


    Zitat:

    6. Vertragslaufzeit, Kündigung

    1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.
    2. Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

    Ist bei mir ja eigentlich beides nicht zutreffend, da (1) schon was anderes vereinbart aber (2) nicht 24 Monate Mindestlaufzeit, sondern 12.

    Ich werde mal netcup direkt kontaktieren.


    Danke für die Hilfestellung.