Wie übt man korrekt eine Nebentätigkeit als Reseller aus?

  • Hallo,


    heute mal keine technische Frage: bei unseren V-Servern liegt es ja nahe deren Leistungen weiter zu verkaufen - sich quasi Untermieter in den V-Server zu holen.


    ich sehe da zwei Problemfelder: die Untermieter benötigen oft Rechnungen. Was für eine Art von Gewerbeanmeldung benötigt man dafür?


    Das zweite Feld ist das arbeitsrechtliche; man müsste ja derartige "Nebentätigkeiten" bei seinem Arbeitgeber anzeigen. Was sind da Eure Erfahrungen?


    Gruß, Stefan

  • Hallo, genau für dieses Vorhaben (Webdesign) war ich eben bei uns auf dem Amt und habe ein Gewerbe angemeldet.
    Angemeldet wird ganz einfach ein Einzelunternehmen. Das ist ein DIN A4-Formular (1 Seite) mit der Bezeichnung GewA1. Schau einfach mal auf der Website deiner Stadt vorbei, die müssten das Formular dort anbieten. Ausgefüllt ist das recht schnell, bei Fragen einfach fragen.


    Ich bin Doktorand an der Uni, also hauptberuflich im öffentlichen Dienst beschäftigt. Du musst im Falle, dass dein Gewerbe "nebenher" laufen soll ankreuzen, dass es eine Nebenerwerbstätigkeit ist. Ich musste meinem Arbeitgeber anzeigen, dass ich eine Nebentätigkeit ausübe und in welchem Umfang (in meinem Fall 1-2 h pro Woche, Umsatz/Jahr maximal im unteren Tausenderbereich).
    Wie das aber genau bei deinem Arbeitgeber ist, kann dir nur dein Arbeitgeber sagen, ist von AG zu AG unterschiedlich.


    Schon mal viel Erfolg bei deinem Vorhaben ;)


    Gruß Oli


    EDIT: Noch ein Zusatz: Kurze Zeit nach der Anmeldung des Gewerbes wirst du Post vom Finanzamt bekommen. Ein Formular in dem du angeben musst, wieviel Gewinn/Umsatz du im Jahr erwartest, etc. Darin kannst du dann festlegen, ob du von der Umsatzsteuer befreit werden möchtest, etc. Mach dich einfach mal im Netz kundig über die Kleingewerberegelung. Einen weiteren Fallstrick gibt es noch bezüglich der IHK. Ab einem Gewinn von 5200 € musst du Beitrag zahlen!

  • Gewerbe kann man beim Gewerbeamt anmelden (hingehen, Formular ausfüllen, kleinen Betrag bezahlen, auf Post warten). Künftig muss dann Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) der Steuererklärung mit ausgefüllt werden. Anschließend habe ich mich mit der Gewerbebezeichnung als "Firma" hier bei netcup registriert (also gewerbliches Konto) und darin dann die Ressourcen gebündelt die ich weiterverkaufe.
    Schreibe ich eine Rechnung so vermerke ich "Diese Rechnung ist nach §§ 19 Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerfrei.", da man keine Umsatzsteuer ausweisen darf wenn man von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht (die ist erst in der Steuererklärung, nicht schon bei der Gewerbeanmeldung, relevant). Sprich ich rechne das ab was ich vom Kunden gezahlt bekommen möchte und in der Steuererklärung macht ich eine simple Einnahmen-Ausgaben-Tabelle. Das geht solange man die Grenze von 17.500 Euro Umsatz im Jahr nicht sprengt.
    Ob das so 100% korrekt ist weiß ich nicht, das Finanzamt war damit aber bisher zufrieden. :whistling:

  • Der Arbeitgeber sollte in der Regel immer informiert bzw. vorher gefragt werden. Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich dem Arbeitgeber anzuzeigen bzw. es ist die Erlaubnis einzuholen. Sieht der Arbeitgeber durch die Ausführung der Nebentätigkeit die Produktivität oder Gesundheit/Einsatzfähigkeit seines Mitarbeiters gefährdet, oder ist die Nebentätigkeit zu nah an der Tätigkeit beim Arbeitgeber, so das eine klare Trennung nicht gewährleistet werden kann, dann kann der Arbeitgeber die Ausführung der Nebentätigkeit auch untersagen. Daran sollte man sich unbedingt halten, denn sonst riskiert man eine fristlose Kündigung.

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt, die letzte summt ständig die Melodie von Tetris.

  • Danke Oli, heavy für Eure schnellen, ausführlichen Antworten.


    Eine Frage ist auch immer: „selbstständig“, „gewerbetreibend“ oder doch „freiberuflich“? Ich bin ein Ingenieur der Nachrichtentechnik, ich denke, dass ich primär keine Waren sondern Beratung verkaufe - ähnlich wie ein Architekt. Das entscheidet letztendlich aber das Finanzamt. Freiberufler kann man aber, glaube ich, nicht sein solange man noch mehr mit seiner Anstellung verdient als mit seiner Nebentätigkeit.


    Anfangen sollte ich aber bei meinem Arbeitgeber, auch öffentlicher Dienst.


    Euch ein schönes Wochenende

  • Ich hätte auch noch eine Frage an diejenigen, die ebenfalls ein Einzelunternehmen betreiben und hier ein Geschäftskonto haben:
    Als Einzelunternehmer trägt das Gewerbe ja den Namen des Unternehmers, es gibt keinen speziellen Firmennamen. Zwar darf man einen Firmennamen wählen (Fantasienamen), man muss jedoch Vor- und Zunamen des Gründers mit angeben.
    Wie habt ihr das bei eurer Anmeldung bei Netcup bewerkstelligt, also was habt ihr im Feld Firma angegeben?
    - "Fantasiename Vorname Zuname" oder
    - "Vorname Zuname" oder
    - "Fantasiename", weil man anschließend noch Vorname und Zuname zusätzlich angeben kann?

  • Mein gewerbliches Konto ist über einen Inhaberwechsel aus meinem privaten Konto entstanden. Dabei habe ich meine gewählte Gewerbebezeichnung im Feld Firma angegeben und den Hinweis hinzugefügt, dass es sich lediglich um ein angemeldetes Gewerbe handelt. Das war 2013, seither steht meine Gewerbebezeichnung als Firma in meinem Profil. Da diese Angabe so dann allerdings auch im Whois der Denic landet, bin ich mir mittlerweile nicht mehr so sicher, dass das so sein sollte. ^^

  • Das wissen sie nicht. Weshalb sollten sie?
    Wollte ich das Domain-Reseller-Programm nutzen, wäre das natürlich ein Problem. Ansonsten macht es ja eigentlich keinen Unterschied.


    Da diese Angabe so dann allerdings auch im Whois der Denic landet, bin ich mir mittlerweile nicht mehr so sicher, dass das so sein sollte.

    Oh, guter Punkt, daran habe ich gar nicht gedacht. Das sollte natürlich eigentlich nich sein ;)


    EDIT:
    Das habe ich dazu noch gefunden. Ist bei mir aber jetzt zu spät, ich will nicht (schon wieder) Geld für einen Inhaberwechsel ausgeben.

    als Gewerbetreibende werden bei uns auch Freelancer akzeptiert. Das habe ich eventuell etwas missverständlich geschrieben. Hierzu muss als Firma der Name des Gewerbetreibenden hinterlegt sein.

  • Den Inhaberwechsel habe ich jetzt auch in Auftrag gegeben, für mein Verständnis aber irgendwie sinnlos, da ich den Account von mir auf mich übertrage ^^
    Würde ja auch eigentlich ausreichen die Bestätigung für die Gewerbeanmeldung hinzuschicken, mehr als im Dropdown Privatkunde -> Geschäftskunde auszuwählen machen die Mitarbeiter ja dann wahrscheinlich auch nicht.
    Da ich aber auf kurz oder lang auch Domain-Reselling anbieten würde, ist es aber halt nötig.

  • Bei mir wurde damals ein neues Konto angelegt und alles übertragen (neue Kundennummer und das alte Konto - ohne irgendwelche gebuchten Produkte - besteht noch immer). :D Möglicherweise ist das so nötig, damit privat und gewerblich für die Abrechnung ordentlich getrennt ist oder so - ich war auch davon ausgegangen, dass einfach das Konto geändert wird.