Widerruf bei Fehlbestellung?

  • Deshalb habe ich es ja geschrieben.;) Ich habe mich nur auf das Widerrufsrecht bezogen. (Für Anfechtung müsste man ja einen plausiblen Grund liefern)

    Der plausible Grund ist doch dass ausversehen auf ein falsches Produkt geklickt wurde. :)

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  • Wieso Österreich? BGB AT ist der allgemeine Teil (1. Buch) des (deutschen) BGB. Ich habe das Widerrufsrecht nicht erwähnt. Ich bin auch kein selbsternannter Rechtsprofi, sondern studierter Jurist, also mach mal halblang bitte :D W

    Wie geil: Ich entschuldige mich höflichst ;D

    Kenne das deutsche BGB nicht wirklich, weiß nur wie es hier geregelt ist *peinlich wegschau*

    Aber ist denn eine Anfechtung in der gegebenen Situation, wo die Bestellung 3 fach quasi bestätigt wurde tatsächlich möglich? (Also 3 fach wegen der Bestellung, des Anrufs und der manuellen Zahlung)

  • Der plausible Grund ist doch dass ausversehen auf ein falsches Produkt geklickt wurde. :)

    Das wäre ein plausibler Grund ja, aber danach gibt es ja das Telefonat mit Netcup, die Rechnungszustellung und manuelle Rechnungsbegleichung per Überweisung oder Paypal. Hört sich dann für mich als Laie nicht mehr so "ausversehen" an wie wenn es nur die paar klicks der Bestellung wären - spätestens beim manuellen bezahlen muss ich doch sehen, dass der Betrag nicht stimmt.

  • Wie geil: Ich entschuldige mich höflichst ;D

    Kenne das deutsche BGB nicht wirklich, weiß nur wie es hier geregelt ist *peinlich wegschau*

    Aber ist denn eine Anfechtung in der gegebenen Situation, wo die Bestellung 3 fach quasi bestätigt wurde tatsächlich möglich? (Also 3 fach wegen der Bestellung, des Anrufs und der manuellen Zahlung)

    Kein Problem :D (Meine Antwort war ebenfalls nicht sehr höflich formuliert, dafür möchte ich mich auch entschuldigen, hatte mich ein wenig angegriffen gefühlt :pinch:)


    Eine Anfechtung ist immer möglich wenn das „Versehen“ erst nachträglich erkannt wurde. Der Kunde hat ja beim Bestätigen der Bestellung noch gedacht, es handele sich um das gewünschte Produkt, wie das jeweils bezeichnet wurde (Webhosting 4000, VPS1000 etc.) ist nicht wichtig. Dass der Betrag nicht stimmt ist auch egal wenn der Kunde den Betrag nicht abgeglichen hat - klingt komisch, aber wenn man den Betrag nicht prüft, fällt einem die Differenz halt auch nicht auf, das ist kein Hindernis für das Anfechtungsrecht :)


    Der Gesetzgeber ist da relativ großzügig, im Gegenzug hat der Anfechtungsgegner aber auch ein Recht auf Ersatz des „Vetrauensschadens“. Wenn netcup also glaubhaft machen kann dass die Rückabwicklung 20€ an „Schaden“ verursacht hat, so kann die Rückerstattung um diesen Betrag gekürzt/aufgerechnet werden, § 122 BGB :)

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  • Das wäre ein plausibler Grund ja, aber danach gibt es ja das Telefonat mit Netcup, die Rechnungszustellung und manuelle Rechnungsbegleichung per Überweisung oder Paypal. Hört sich dann für mich als Laie nicht mehr so "ausversehen" an wie wenn es nur die paar klicks der Bestellung wären - spätestens beim manuellen bezahlen muss ich doch sehen, dass der Betrag nicht stimmt.

    Ja gut, verständlich - da muss man dann sehr genau prüfen:


    1. Hat der Kunde sich überhaupt Gedanken über den Endbetrag gemacht?

    2. Hat er auf der Bezahlwebsite den Betrag abgeglichen?


    Selbst wenn man dann zum Ergebnis kommt dass er den Fehler bereits da gemerkt hat, hat er genau ab diesem Zeitpunkt 14 Tage (das Gesetz nennt das "unverzüglich") Zeit, die Anfechtung zu erklären. Dass er vielleicht "zunächst erst mal" bezahlt hat, ist kein Grund das Anfechtungsrecht zu verweigern.


    Natürlich wird niemand wegen 72€ vor Gericht gehen, aber ich bin mir doch sehr sehr sehr sehr sicher dass kein Richter hier das Vorliegen eines Irrtums i.S.v. § 119 BGB anzweifeln würde :) Finde es daher auch ein wenig schade dass netcup so sehr auf dem Vertrag beharrt - ich kann dem Kunden daher nur noch mal nahe legen: Einfach eine E-Mail schicken mit der Formulierung "Ich fechte die Annahme des Vertrags an da ich mich beim Bestellvorgang verklickt habe". :)

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  • Kein Problem :D (Meine Antwort war ebenfalls nicht sehr höflich formuliert, dafür möchte ich mich auch entschuldigen, hatte mich ein wenig angegriffen gefühlt :pinch:)

    Naja, bist eher locker geblieben in meiner Welt ;D Ich war ja nicht sonderlich freundlich


    Für Netcup ist ein ungenutzer VPS natürlich sehr nützlich, wenn man bedenkt wie viele VPS/RS auf einen Host gepackt werden ;D

  • Für Netcup ist ein ungenutzer VPS natürlich sehr nützlich, wenn man bedenkt wie viele VPS/RS auf einen Host gepackt werden ;D

    Das stimmt wohl, aber ich glaube ein zufriedener Kunde (der auch hier bleibt) ist für netcup noch besser als ein Kunde der nach einem Jahr wo anders hingeht :)


    Fehler passieren halt und daher haben wir ja die Anfechtungsvorschriften und da sowieso die Bestellungen automatisiert sind, sollte m.M.n. netcup da auch ein bisschen Verständnis walten lassen und dann einfach sagen "Ok, Sie haben was falsches bestellt, dann machen wir das halt rückgängig, kein Problem." Ist ja immerhin keine Domain etc. für die Registriergebühren o.ä. anfallen :)


    Andererseits kann ich verstehen dass netcup nicht will, dass Leute sich für 1-2 Tage einen Server mieten, den für irgendwas nutzen, und dann ungerechtfertigterweise das Anfechtungsrecht nutzen - aber ich glaube so oft kommt das nicht vor :/ Wenn ich einen Kunden hätte, der jeden Tag etwas bestellt und dann immer wieder den Vertrag anficht, würd ich mit dem keine Geschäfte mehr machen - aber hier scheint ja der Grund doch sehr plausibel zu sein. Kunde hatte keine Ahnung was er genau bestellt, hat sich verklickt etc. = Anfechtung geht durch und fertig :) So lange das nicht beim gleichen Kunden jede Woche vorkommt sehe ich hier null Probleme :)

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  • Das stimmt wohl, aber ich glaube ein zufriedener Kunde (der auch hier bleibt) ist für netcup noch besser als ein Kunde der nach einem Jahr wo anders hingeht :)

    Ein Kunde der parallel dann ein Reseller Paket bucht, wird vermutlich auch nach so ner Aktion Kunde bleiben. Ein Reseller Paket umzuziehen stelle ich mir relativ stressig vor.

    Aber ich bin da ganz auf deiner Seite - Netcup kann ja sehr genau sehen ob der Server überhaupt verwendet wurde und diese Art von Server werden vermutlich fast komplett automatisiert eingerichtet, freigeschaltet und an den Kunden übermittelt werden - die Unkosten sollten sich also sehr in grenzen halten vor allem wurden ja noch andere Produkte gebucht, insofern war der manuelle Freischaltungsprozess auch nicht "umsonst"

  • Ein Kunde der parallel dann ein Reseller Paket bucht, wird vermutlich auch nach so ner Aktion Kunde bleiben. Ein Reseller Paket umzuziehen stelle ich mir relativ stressig vor.

    Aber ich bin da ganz auf deiner Seite - Netcup kann ja sehr genau sehen ob der Server überhaupt verwendet wurde und diese Art von Server werden vermutlich fast komplett automatisiert eingerichtet, freigeschaltet und an den Kunden übermittelt werden - die Unkosten sollten sich also sehr in grenzen halten vor allem wurden ja noch andere Produkte gebucht, insofern war der manuelle Freischaltungsprozess auch nicht "umsonst"

    Also ob der Server verwendet wurde kann netcup glaube ich schlecht prüfen, die werden ja kaum das qcow-Image aufmachen und prüfen ob da per apt-get was installiert wurde etc - Aber ansonsten denke ich mir halt: wenn ein Kunde SELTEN irgendwelche Verträge anficht, ist das nichts worum ich mich kümmern würde - einfach die Anfechtung akzeptieren und gut ist :) Gedanken würde ich mir erst machen wenn ein Kunde regelmäßig vom Anfechtungsrecht Gebrauch macht. ^^

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  • Andererseits kann ich verstehen dass netcup nicht will, dass Leute sich für 1-2 Tage einen Server mieten, den für irgendwas nutzen, und dann ungerechtfertigterweise das Anfechtungsrecht nutzen - aber ich glaube so oft kommt das nicht vor

    Dafür gibt es ja die Zufriedenheitsgarantie bei RootServern. Die wurde auch leider in der Vergangenheit ausgenutzt um Kryptowährungen zu minen bzw. wurde hier mit Insolvenzen gespielt. Genau dafür gibt es ja auch die Kulanz.


    Zitat


    Unter Kulanz versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht

    Bei Netcup hat die schon immer irgendwo gefehlt bzw. wurde immer weniger.